Schlagwort: E-Bike (Pedelec)

E-Bike (electric bike) ist die allgemeine Bezeichnung für ein eispuriges Fahrrad mit Elektromotor.
Dabei bleibt die Grundkonstruktion die Gleiche wie bei einem herkömmlichen Fahrrad. Der Elektromotor arbeitet dabei als Hilfsmotor unterstützend.
Es wird unterschieden zwischen einem einfachen E-Bike und einem sogenannten Pedelec.
Zulassung und Straßenverkehrsordnung
Alle Elektroräder, die höchstens 25 km/h fahren können und keinerlei eigenes Treten voraussetzen, sind entsprechend StVO E-Bikes, also einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h abriegelt. Diese Art der E-Bikes benötigen kein Versicherungskennzeichen oder eine Fahrerlaubnis. Sie dürfen Radwege benutzen. Es gilt keine Helmpflicht, ist aber im allgemeinen ratsam. Bei E-Bikes, die eine Geschwindigkeit ohne Pedalunterstützung von mehr als 25 km/h ermöglichen wird vom Fahrer eine Fahrerlaubnis mit dem Minimum einer Fahrprüfung für Kleinkrafträder benötigt. (In der Regel ist diese Fahrerlaubnis Bestandteil eines PKW Füherescheins).
Diese Art von E-Bikes dürfen innerorts weder Radwege noch Fußwege benutzen. Es wird eine Haftpflichtversicherung verlangt. Es gilt unbedingt Helmpflicht.


Hilde und ihr neues E-BikeE-Bike



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