Schlagwort: Dieb und Diebstahl


Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so etwa § 242 im Strafgesetzbuch (Deutschland) zum Diebstahl nach deutschem Recht oder § 127 Strafgesetzbuch (Österreich) zum Diebstahl nach österreichischem Recht.

Ein Dieb (Räuber) ist eine kriminelle Person, die einen Diebstahl begeht. Welche Tat eines Diebes sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl und nach welchen Tatbestandsmerkmalen ein Diebstahl am Ende rechtlich bewertet wird, richtet sich am Ende nach der Rechtsprechung, die in dem Land, wo diese Tat stattgefunden hat, gültigen Gesetzgebung. Die Bewertung und Straffestsetzung einer solchen Tat obliegt den entsprechenden Gerichten.

In Deutschland wird z.B das Delikt des Diebstahls durch den § 242 im Strafgesetzbuch geregelt und beurteilt.
Das Strafmaß kann je nach Art und Schaden (z.B. der zusätzlichen Körperverletzung oder dem Tod des Beraubten oder anderer Beteilgten) für einen Dieb von einer Bewährungsstrafe bis zu einer langjährigen Haft in eine Strafvollzugsanstalt reichen.

Bei einer zusätzlich Gefährdung von Leib und Leben des Bestohlenen oder anderen beteiligten Personen oder sogar deren Ableben spricht man allerdings nicht mehr von Diebstahl sondern von Raub. Hier droht eine lebenslange Haftstrafe und je nach Bewertung der Tat kann es sogar über die vom Gesetz festgelegten Höchststrafe reichen. Hier spricht man von der „anschließenden Sicherheitsverwahrung“, was einer tatsächlichen lebenslangen Haft gleichkommt.


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